Ambulante-Kur

Zuschüsse von der Krankenkasse erhält man wenn überhaupt nur noch alle drei Jahre und bei einer mindestens 3-wöchigen "Offenen Badekur" (auch "Ambulante Kur" genannt) in deutschen Kurorten Arzt- und Behandlungsleistungen werden anhand der mitgebrachten "Kostenübernahmebescheinigung" und des "Badearztscheines" direkt mit der Krankenkasse des Gastes abgerechnet. Die jeweiligen Arztkosten werden mit 100% abgerechnet, während die Anwendungskosten mit 90% abgerechnet werden können. Der mit 10% gesetzlich festgesetzte Eigenanteil der therapeutischen Gesamtkosten sowie die Kurtaxe müssen vom Gast selber direkt vor Ort bezahlt werden. Zuschuß für den Aufenthalt (ca. EUR 15,00 pro Tag) bekommt der Gast von der Krankenkasse erst nach Beendigung der Kur. Immer gilt: Gespräch mit dem behandelnden Arzt, Gang zur Krankenkasse, "Offene Badekur" bei Wellnessfinder buchen Es gibt eine Ausnahme im Ausland: das Gasteiner Tal mit dem Gasteiner Heilstollen - die "Heilstollen Kur" wird von den meisten Krankenkassen anerkannt und bezuschußt. Es lohnt sich immer, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen!