Die Ambulente Kur heißt heute ambulante Vorsorgekur und wird in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt (inkl. Festlegung des gewünschten Kurortes) bei der Krankenkasse beantragt. Nach Genehmigung muss sie innerhalb von 6 Monaten angetreten werden.
- Unterkunft und Verpflegung bezuschusst die Krankenkasse mit einem Betrag bis zu 13 € pro Tag (je nach Krankenkasse).
- Die Kosten des Badearztes werden bis auf die Praxisgebühr komplett übernommen. Kurpatienten mit einem Badearztschein müssen keine Praxisgebühr bezahlen.
- Bei den therapeutischen Leistungen kommt die Rezeptgebühr und eine Eigenbeteilung von 10% zum Tragen.