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Ambulante Kur


Die Ambulente Kur heißt heute ambulante Vorsorgekur und wird in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt (inkl. Festlegung des gewünschten Kurortes) bei der Krankenkasse beantragt. Nach Genehmigung muss sie innerhalb von 6 Monaten angetreten werden.
- Unterkunft und Verpflegung bezuschusst die Krankenkasse mit einem Betrag bis zu 13 € pro Tag (je nach Krankenkasse).
- Die Kosten des Badearztes werden bis auf die Praxisgebühr komplett übernommen. Kurpatienten mit einem Badearztschein müssen keine Praxisgebühr bezahlen.
- Bei den therapeutischen Leistungen kommt die Rezeptgebühr und eine Eigenbeteilung von 10% zum Tragen.

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